Laut einem Gerichtssprecher hatte der Jugendliche am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen. In dieser räumte er weitgehend ein, gemeinsam mit zwei anderen Jugendlichen, einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule, der Nordringschule in Landau, geplant zu haben. Der 17-Jährige gilt als Drahtzieher des geplanten Amoklaufs.
17-Jähriger muss in der Psychiatrie bleiben
Das Landgericht Frankenthal hat am Montag entschieden, dass er in einer psychiatrischen Einrichtung verbleiben muss, in die er bereits eingewiesen wurde. Somit folgt das Gericht in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Jugendlichen als gefährlich einstufte.

Weil er krank ist, kann er seine Schuld nicht einsehen
Der Fall des geplanten Amoklaufs wurde als Sicherungsverfahren und nicht als Strafverfahren vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt. Denn man geht davon aus, dass der junge Täter aufgrund seiner psychischen Krankheit seine Schuld nicht einsehen kann. Somit kommt auch keine reguläre Gefängnisstrafe in Betracht.
Jugendliche planten Mitscchüler gezielt zu töten
Auch ein Gutachter habe vor Gericht befürwortet, dass der 17-Jährige in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden muss, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der Jugendliche plante im Dezember vergangenen Jahres zusammen mit einer 16-jährigen Schülerin und einem 15-jährigen Schüler der Nordringschule, gezielt Mitschülerinnen und Mitschüler zu töten. Die Jugendlichen führten laut Anklage eine regelrechte Todesliste.

Hinweis durch ausländische Ermittler
Doch die deutschen Behörden bekamen einen Hinweis von ausländischen Ermittlern, da die Jugendlichen Amokläufe im Ausland im Internet positiv kommentierten. Und so vereitelten die deutschen Ermittlungsbehörden den geplanten Amoklauf.
Erste Zeugen vernommen Landau: 17-Jähriger wegen geplantem Amoklauf an Nordringschule vor Gericht
Ein 17-Jähriger soll sich zu einer Attacke auf eine Schule in Landau verabredet haben. Am Mittwoch hat das Sicherungsverfahren begonnen. Es findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ist der junge Mann schuldfähig?
Schülerin sitzt in U-Haft
Eine mittlerweile 17-Jährige sitzt wegen des geplanten Amoklaufs noch in Untersuchungshaft, auch ihr soll der Prozess gemacht werden. Der 15-jährige Junge, der auch mitgemacht haben soll, ist in einer geschlossenen Jugendeinrichtung untergebracht.